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Kapitel 7

Schule und Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie

Was steht Kindern mit diagnostizierter Dyskalkulie schulisch zu? Nachteilsausgleich vs. Notenschutz, der konkrete Antragsweg, Bundesländer-Unterschiede DACH, und was tun, wenn die Schule blockiert.

PT

Pädagogisches Team

Pädagog:in · Veröffentlicht am 2026-04-30

Was Nachteilsausgleich ist — und was er nicht ist

Nachteilsausgleich ist ein rechtlich abgesicherter Anspruch für Kinder mit einer diagnostizierten Beeinträchtigung. Er sorgt dafür, dass das Kind in der Schule nicht aufgrund seiner Beeinträchtigung schlechter bewertet wird, sondern bekommt Bedingungen, unter denen seine tatsächliche Leistung sichtbar werden kann.

Wichtige Abgrenzung — Nachteilsausgleich ist nicht Notenschutz:

BegriffWas er bedeutet
NachteilsausgleichAnpassung der Bedingungen (mehr Zeit, andere Aufgabenform, Hilfsmittel). Zeugnis wird nicht verändert, kein Vermerk.
NotenschutzVerzicht auf Bewertung in einem Fach oder Teilbereich. Auf dem Zeugnis steht ein Vermerk, dass die Leistung nicht regulär bewertet wurde.

Bei Dyskalkulie ist in der Regel Nachteilsausgleich der erste und wichtigste Schritt. Notenschutz ist seltener und greift meist erst, wenn der Nachteilsausgleich nicht ausreicht.

Nachteilsausgleich ist auch kein „Geschenk”. Das Kind erhält nicht weniger Leistung, sondern es wird ihm ermöglicht, seine tatsächliche Leistung unter fairen Bedingungen zu zeigen. Eine Brille bei Sehschwäche ist Nachteilsausgleich. Ein Rollstuhl bei Gehbehinderung ist Nachteilsausgleich. Mehr Zeit bei Dyskalkulie ist Nachteilsausgleich.

Die rechtliche Grundlage

Deutschland

Die rechtliche Klammer liefert der KMK-Beschluss vom 15.11.2007 („Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen”), zuletzt aktualisiert 2022. Er gibt den Bundesländern den Rahmen vor, jedes Bundesland hat aber eigene Verordnungen und Erlasse, die im Detail unterschiedlich sind.

Übergeordnet greifen außerdem:

  • Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
  • § 35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit drohender oder bestehender seelischer Behinderung — bei diagnostizierter Dyskalkulie häufig anwendbar
  • UN-Behindertenrechtskonvention (2009 in Kraft): bekräftigt das Recht auf inklusive Bildung
  • Schulgesetze der Bundesländer

Österreich

In Österreich regelt der Erlass des BMBWF zum Umgang mit Lese-Rechtschreib- und Rechenschwächen den Nachteilsausgleich. Die Lehrkraft kann auf Grundlage einer fundierten Diagnose Maßnahmen festlegen, ohne dass bürokratisch dieselbe Antragskette wie in Deutschland nötig ist. Die Praxis ist aber von Schule zu Schule sehr unterschiedlich.

Schweiz

In der Schweiz ist Bildung kantonale Sache. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gibt nur Rahmen-Empfehlungen. Konkret regelt jeder Kanton seinen Nachteilsausgleich (oft „Anpassung der Lernumgebung” oder „individualisierte Massnahmen” genannt). Der Anspruch besteht in der Regel ab einer fachärztlichen oder schulpsychologischen Diagnose.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Nachteilsausgleich haben Schulkinder, bei denen eine fundierte Diagnose einer Dyskalkulie (Rechenstörung, ICD-10 F81.2 oder ICD-11 6A03) vorliegt. Die Diagnose muss von einer qualifizierten Stelle stammen:

  • Schulpsychologischer Dienst
  • DVLD- oder FiL-zertifizierte Lerntherapie-Praxis
  • Kinder- und Jugendpsychiater:in
  • Klinische Psycholog:in mit entsprechender Spezialisierung
  • Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Eine reine Beobachtung der Klassenleitung reicht nicht. Auch ein „Test” einer App reicht nicht — auch nicht der KAZU-Selbsttest. Der Nachweis muss schriftlich, mit klar benannten Testverfahren, Normvergleich und Förderempfehlung vorliegen.

Was eine „allgemeine Rechenschwäche” angeht: Wenn keine formale Dyskalkulie-Diagnose vorliegt, sondern eine andere Ursache der Mathe-Schwäche (z. B. ADHS, Sprachschwierigkeit), kann trotzdem Nachteilsausgleich gewährt werden — dann auf Grundlage der jeweiligen Diagnose. In manchen Bundesländern (z. B. Bayern) reicht auch eine nicht formal diagnostizierte „besondere Schwierigkeit im Rechnen”, die über ein qualifiziertes Verfahren festgestellt wurde.

Welche Maßnahmen sind möglich?

Die konkret bewilligten Maßnahmen hängen von Bundesland, Schulart und Einzelfall ab. Im Folgenden die Bausteine, die in den meisten Fällen beantragbar sind.

Zeitliche Maßnahmen

  • Verlängerte Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten und Prüfungen, meist 25 % bis 50 % der regulären Zeit
  • Pausen während der Prüfung ohne Anrechnung auf die Bearbeitungszeit
  • Aufteilung längerer Prüfungen auf mehrere Termine
  • Bei mündlichen Prüfungen: längere Bedenkzeit pro Frage

Hilfsmittel

  • Taschenrechner ab einem bestimmten Schuljahr (oft ab Klasse 5, in begründeten Fällen auch früher)
  • Multiplikationstafel / Einmaleins-Tabelle bei Aufgaben, in denen der Faktenabruf nicht das Ziel der Aufgabe ist
  • Zahlenstrahl zur Visualisierung
  • Stellenwerttafel zur Strukturierung mehrstelliger Zahlen
  • Bar-Modelle / Streifenbilder als Hilfslayout für Sachaufgaben
  • Karierter Block mit größeren Kästchen statt regulärem Heft, um Stellenwerte sauber zu halten

Aufgabenform

  • Reduktion der Aufgabenmenge bei gleichbleibender Schwierigkeit — also nicht „leichtere Aufgaben”, sondern „weniger Aufgaben”
  • Vorgelesene Sachaufgaben (Lehrer:in oder Mitschüler:in liest die Aufgabe vor)
  • Aufgaben in einfacherer Sprache umformuliert
  • Strukturierungshilfen: das Aufgabenblatt enthält Felder für „Was ist gegeben?”, „Was ist gesucht?”, „Wie rechne ich?”

Bewertung

  • Andere Gewichtung schriftlicher und mündlicher Leistungen, falls mündlich besser geht als schriftlich
  • Verzicht auf Bewertung der Rechenschritt-Geschwindigkeit, wenn das Verständnis nachweislich da ist
  • In Einzelfällen: Notenschutz in Mathematik (mit Vermerk auf dem Zeugnis), wenn der Nachteilsausgleich nicht ausreicht

Rahmenbedingungen

  • Sitzplatz vorne (Konzentration, weniger Ablenkung)
  • Ruhige Prüfungsumgebung (separater Raum bei großen Prüfungen)
  • Kommunikation Schule ↔ Eltern in regelmäßigen Gesprächen

Wie beantragen — Schritt für Schritt

Vor dem Antrag

  1. Diagnostik abschließen — der Nachweis muss vorliegen, bevor der Antrag gestellt wird
  2. Termin mit der Klassenleitung vereinbaren — vor dem formalen Antrag, um die Maßnahmen zu besprechen und mögliche Widerstände früh zu klären
  3. Befundbericht in mehreren Kopien vorbereiten — Schule, ggf. Schulleitung, ggf. Schulamt, ggf. Anwalt brauchen jeweils ein Exemplar

Der formale Antrag

In den meisten Bundesländern läuft der Antrag so:

  1. Schriftlicher Antrag an die Schulleitung (in einigen Bundesländern an die Klassenkonferenz, je nach Schulgesetz)
  2. Beilagen: Diagnostik-Befundbericht, ärztliche Bescheinigung, eigene Beobachtungen aus dem Alltag, ggf. bisheriges Förderkonzept
  3. Antragstext: Wer ist betroffen, welche Diagnose liegt vor, welche Maßnahmen werden konkret beantragt, ab wann
  4. Bestätigung der Schule: Die Schulleitung entscheidet (manchmal nach Rücksprache mit Klassenkonferenz oder Schulpsychologischem Dienst) und teilt das Ergebnis schriftlich mit

Zeitlicher Rahmen

  • Die Schule muss in der Regel innerhalb von vier Wochen entscheiden
  • Die Maßnahmen gelten meist für ein Schuljahr und werden dann überprüft
  • Bei Schulwechsel oder Schulartwechsel müssen sie neu beantragt werden — der Anspruch wandert nicht automatisch mit

Ein Mustertext für den Antrag

Sehr geehrte Schulleitung,

hiermit beantrage ich für mein Kind [Name, Klasse] einen Nachteilsausgleich in Mathematik gemäß [hier das jeweilige Bundesland-Schulgesetz oder den KMK-Beschluss zitieren].

Bei meinem Kind wurde am [Datum] durch [Diagnostiker:in, Praxis] eine Dyskalkulie (ICD-10 F81.2) diagnostiziert. Den Befundbericht erhalten Sie als Anlage.

Konkret beantrage ich folgende Maßnahmen:

  • Zeitverlängerung von 25 % bei schriftlichen Klassenarbeiten in Mathematik
  • Erlaubnis zur Nutzung einer Multiplikationstafel
  • Vorlesen von Sachaufgaben durch die Lehrkraft
  • Bei Klassenarbeiten: separater, ruhiger Raum

Über eine zeitnahe Rückmeldung freue ich mich. Für ein gemeinsames Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Bundesländer-Unterschiede DACH (Auswahl)

Die genaue Regelung ändert sich regelmäßig. Diese Übersicht ist Stand Anfang 2026 und ersetzt nicht den Blick in die aktuelle Bundesland-Verordnung.

RegionWichtigste Besonderheiten
Bayern (D)Klare KMBek von 2016/2023. Diagnose der Schulpsychologie reicht. Nachteilsausgleich bis zum Abitur möglich.
Baden-Württemberg (D)Anspruch auf Nachteilsausgleich, aber in der Praxis je nach Schule sehr unterschiedlich umgesetzt. Notenschutz nur in Ausnahmen.
Berlin (D)Nachteilsausgleich gut etabliert, Schulpsychologie ist erste Anlaufstelle. § 35a SGB VIII greift häufig.
NRW (D)„Lernen mit Mathematik-Schwierigkeiten”-Erlass. Einzelfallprüfung, gewährt aber Maßnahmen meist großzügig.
Sachsen (D)Verwaltungsvorschrift Förderung. Gilt bis zum Ende der Sekundarstufe I.
Hamburg (D)Anspruch klar geregelt, in Mathematik aber Notenschutz seltener als bei LRS.
ÖsterreichAuf Lehrer:innen-Ebene viel Spielraum, aber kein bundeseinheitlicher Nachteilsausgleichs-Antrag. Diagnose ist Voraussetzung.
SchweizKantonal sehr unterschiedlich. Zürich, Bern und Basel haben klare Regelungen, ländliche Kantone weniger.

Konkrete Empfehlung: Suchen Sie auf der Website Ihres Bundeslandes oder Kantons nach „Nachteilsausgleich Dyskalkulie” oder „Nachteilsausgleich Rechenstörung”. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) in Deutschland und der Schweizerische Verband Dyslexie (SVDL) bieten aktuelle Übersichten.

Was, wenn die Schule blockiert?

Es kommt regelmäßig vor, dass eine Schule einen Antrag ablehnt, verzögert oder die Maßnahmen so weichgespült umsetzt, dass sie wirkungslos sind. Eltern haben in diesem Fall klare Eskalationspfade.

Stufe 1: Klärendes Gespräch mit Klassenleitung

In 80 % der Fälle löst sich der Konflikt hier. Die Lehrkraft hat oft keine spezifische Ausbildung in Dyskalkulie und reagiert auf den Antrag mit Unsicherheit. Ein Gespräch, in dem Sie das Vorgehen erklären, den Befundbericht durchgehen und konkrete Beispiele bringen, hilft fast immer.

Bringen Sie zum Gespräch mit:

  • Den Befundbericht der Diagnostik
  • Den Antragstext
  • Konkrete Beobachtungen aus dem Alltag („das Kind weint vor jeder Hausaufgabe”)
  • Bei Möglichkeit: ein gemeinsames Gespräch mit der diagnostizierenden Lerntherapeut:in

Stufe 2: Schulleitung

Wenn die Klassenleitung blockiert, ist die Schulleitung der nächste Schritt. Schreiben Sie kurz, sachlich, mit Bezug auf das Schulgesetz oder den KMK-Beschluss. Bitten Sie um ein Gespräch.

Stufe 3: Schulamt / Schulaufsichtsbehörde

Wenn die Schulleitung blockiert, hat jedes Bundesland eine übergeordnete Aufsichtsstelle. In Deutschland heißt sie meist Schulamt oder Bezirksregierung. Eine schriftliche Beschwerde dort wird in der Regel ernst genommen, weil die Schule eine Antwort liefern muss.

Stufe 4: Bundesverband / Anwaltlicher Beistand

Der BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie) bietet rechtliche Erstberatung für Mitglieder. Bei hartnäckigen Fällen übernimmt ein Schulrechts-Anwalt. Die Kosten halten sich in Grenzen, weil die Rechtslage meist eindeutig ist und es nur darum geht, sie der Schule durchzusetzen.

Stufe 5: Verwaltungsgericht

In wirklich hartnäckigen Fällen ist das Verwaltungsgericht zuständig. Diesen Weg gehen sehr wenige Eltern, aber er existiert — und in einer Reihe von Urteilen wurde Eltern recht gegeben.

Was die Schule selbst leisten sollte (auch ohne Diagnose)

Auch ohne formalen Nachteilsausgleich kann (und sollte) eine Schule innerschulische Förderung anbieten:

  • Differenzierter Unterricht: das Kind bekommt andere Aufgaben als der Rest der Klasse
  • Förderkurs Mathematik (in vielen Bundesländern Standard)
  • Lernpaten, Tutorensysteme, ältere Schüler:innen helfen jüngeren
  • Regelmäßige Eltern-Lehrer-Gespräche

Wenn die Schule bei einem klar erkennbaren Problem nichts unternimmt, ist auch das ein Anlass für das Schulamt-Gespräch.

Was eine Lehrkraft konkret tun kann

Dieser Absatz richtet sich an Lehrer:innen, die bei einem Kind den Verdacht auf Rechenschwäche oder Dyskalkulie haben.

In den ersten 4 Wochen nach dem Verdacht

  1. Beobachtungs-Tagebuch führen — was genau fällt auf, in welcher Aufgabenart, wie reagiert das Kind emotional
  2. Frühzeitig mit Eltern sprechen, nicht erst beim Halbjahr
  3. Schulpsychologischen Dienst kontaktieren, wenn vorhanden
  4. Niederschwellige Hilfen sofort anbieten: Sitzplatz vorne, Hausaufgaben anpassen, mehr Zeit bei mündlichen Aufgaben

Bei diagnostizierter Dyskalkulie

  1. Nachteilsausgleichs-Antrag aktiv unterstützen, nicht abwehren
  2. Konkrete Maßnahmen im Unterricht umsetzen: Zahlenstrahl griffbereit halten, Multiplikationstafel erlauben, Sachaufgaben vorlesen
  3. Eltern und Lerntherapeut:in einbinden — mindestens einmal pro Halbjahr ein gemeinsames Gespräch
  4. Klassenarbeiten differenzieren: gleiche mathematische Anforderung, andere Aufgabenform

Wovor sich Lehrer:innen hüten sollten

  • „Das wird sich auswachsen” — wird es nicht (siehe Kapitel Was ist Dyskalkulie?)
  • „Es ist halt kein Mathe-Kind” — das ist eine Identitäts-Zuschreibung, die das Selbstbild des Kindes nachhaltig beschädigt
  • „Wenn es mehr üben würde, könnte es das” — bei Dyskalkulie ist mehr vom selben kontraproduktiv

Wie KAZU eine Lehrkraft entlasten kann

KAZU ist nicht für die Schule gebaut, sondern für das tägliche Üben zu Hause. Aber es kann eine Lehrkraft entlasten, weil:

  • Eltern sehen über das Eltern-Dashboard, wo das Kind wirklich steht. Das Gespräch zwischen Eltern und Lehrer:in wird konkreter.
  • Die strukturierten Übungen folgen denselben evidenzbasierten Methoden (Soroban, Singapore CPA, Bar-Modelle), die in der Lerntherapie verwendet werden — Schule und Lerntherapie und Zuhause arbeiten in dieselbe Richtung.
  • Die App liefert ein einfaches PDF-Profil, das Eltern beim Eltern- gespräch oder beim Nachteilsausgleichs-Antrag mitbringen können.

Für Lehrkräfte gibt es zusätzlich ein Hand-out mit der konkreten Diagnose-Reihenfolge, einem Eltern-Gesprächs-Leitfaden und Hinweisen zum Schul-Setting.

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